Wir freuen uns sehr, dass Sie eine Mitgliedschaft in unserem Verein anstreben.
Nachfolgend erhalten Sie sämtliche Informationen zu Beiträgen, Dauer der Mitgliedschaft und Fristen, sowie die entsprechenden Beitrittserklärungen:
Aufnahmeanträge |
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Im Falle von Problemen beim Öffnen |
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(Formular-Version) |
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Beitrittserklärung zur JFG Mangfalltal-Maxlrain |
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(Folrmular-Version) |
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Beiträge zum Hauptverein
Erwachsene ab 18 Jahre:
70,00 € aktive Mitglieder
45,00 € passive Mitglieder
35,00 € Ehegatte
35,00 € Schwerbehinderte
45,00 € Student/Schüler/Auszubildende (nach Vorlage entsprechender Nachweise)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
45,00 € 1. Kind / Jugendlicher
15,00 € 2. Kind / Jugendlicher
5,00 € jedes weitere Kind / Jugendlicher
Zuzüglich 15,00 € Aufnahmegebühr
Spartenbeitrag - Abteilung Fußball oder JFG Mangfalltal-Maxlrain e.V.
100,00 € Erwachsene
100,00 € 1. Kind / Jugendlicher (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
100,00 € 2. Kind / Jugendlicher (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
-frei- jedes weitere Kind / Jugendlicher
Im Erwachsenenbereich werden ausserdem im Falle eines Vereinswechsels (von einem Fremdverein zum TuS Bad Aibling) einmalig 25,00 € Wechsel- bzw. anteilige Passgebühren eingezogen.
Der jährliche Spartenbeitrag (TuS 100,00 € (Kleinfeld 60,00 €) oder JFG 100,00 €) wird von der Abteilung Fußball bzw. der JFG erhoben und ist eine Aufwandspauschale zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes, denn die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge decken nur einen Teil der laufenden Kosten.
BITTE BEACHTEN! |
Fristen
Sollten Sie sich entscheiden, den Verein zu verlassen, so beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Jahresende. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft bedarf der Textform!
Ist der Spieler auch bereits Mitglied der JFG Mangfalltal-Maxlrain e.V. so ist hier eine zusätzliche Kündigung erforderlich.
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Mitglieds d.h. sie wird rechtlich mit dem Zugang an den vertretungsberechtigten Vorstand wirksam. Das Gesetz sieht hier keine Schriftform vor d.h. die Kündigung kann nach der Grundidee des Gesetzgebers auch mündlich erklärt werden. Die Satzung kann jedoch eine Textform vorschreiben. Üblich wäre folgende Formulierung: "Der dem Vorstand gegenüber in Textform zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat möglich." Dieser Textform genügt es, wenn die Kündigung per Telegramm, Fernschreiben, Teletext, Telefax, Computerfax oder auch per E-Mail erklärt wird.
Ist in der Satzung geregelt, dass die Kündigung mit Einschreiben auszusprechen ist, so bezieht sich dies nur auf den Nachweis des Zugangs der Austrittserklärung. Die Textform ist bei jeder auf anderem Wege schriftlich übermittelten Erklärung gewahrt, wenn der Zugang der Kündigung zuverlässig nachgewiesen werden kann zu.B. durch Empfangsbestätigung bei Übergabe der Kündigung.
Zurückgenommen werden kann die Kündigung während der Kündigungsfrist nur mit Zustimmung des Vereins. Erfolgt der Austritt mit sofortiger Wirkung oder ist die Kündigungsfrist bereits abgelaufen, können die Wirkungen des Vereinsaustritts nicht mehr - auch nicht einverständlich - rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss das ausgeschiedene Mitglied neu aufgenommen werden.
Zusätzliche Downloads für Trainer und Neumitglieder im Fussball und Verein:
Anmeldemappe JFG mit Stammverein | |
Übertrittsmappe JFG aus Kleinfeld |
Version 07/2022