1. Abteilungsleiter

Lukas Kunze
Mobil 0174.4244441
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2. Abteilungsleiter

Dirk Liebler
Mobil 0157.58097742
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1. Kassier

Marcus Schraml
Tel. 08063.2068395
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3. Abteilungsleiter

Florian Helldobler
Mobil 0160.7149987
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2. Kassier

Karin Kunze
Tel. 08061.30853
Mobil 0173.3509961


 

 

 

Jugendleiter

derzeit nicht besetzt
Interesse? Gerne melden!

   

 

 

Passwesen Kleinfeld

Andrea Schraml
Tel. 08063.2068395
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Wir freuen uns sehr, dass Sie eine Mitgliedschaft in unserem Verein anstreben.

Nachfolgend erhalten Sie sämtliche Informationen zu Beiträgen, Dauer der Mitgliedschaft und Fristen, sowie die entsprechenden Beitrittserklärungen:

 

 Aufnahmeanträge

                        

Im Falle von Problemen beim Öffnen
der Aufnahmeanträge verwenden
Sie bitte die Offline-Versionen:

pdf Aufnahmeantrag des TuS Bad Aibling

 

 (Formular-Version) pdf 
(funktioniert nicht mit allen Browsern) 

pdf Beitrittserklärung zur JFG Mangfalltal-Maxlrain
(für alle Spieler der Jungendmannschaften A-Jun. bis D-Jun. obligatorisch)

 

 (Folrmular-Version) pdf 
(funktioniert nicht mit allen Browsern)

 Zu den BFV-Passanträgen geht es hier

 

Einwilligung zu Online-Medien

 

Beiträge zum Hauptverein

Erwachsene ab 18 Jahre:
70,00 €   aktive Mitglieder
45,00 €   passive Mitglieder
35,00 €   Ehegatte
35,00 €   Schwerbehinderte
45,00 €   Student/Schüler/Auszubildende (nach Vorlage entsprechender Nachweise)

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
45,00 €   1. Kind / Jugendlicher
15,00 €   2. Kind / Jugendlicher
5,00 €     jedes weitere Kind / Jugendlicher
Zuzüglich 15,00 € Aufnahmegebühr

 

Spartenbeitrag - Abteilung Fußball oder JFG Mangfalltal-Maxlrain e.V.

100,00 €   Erwachsene
100,00 €   1. Kind / Jugendlicher  (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
100,00 €   2. Kind / Jugendlicher  (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
-frei-        jedes weitere Kind / Jugendlicher

Im Erwachsenenbereich werden ausserdem im Falle eines Vereinswechsels (von einem Fremdverein zum TuS Bad Aibling) einmalig 25,00 € Wechsel- bzw. anteilige Passgebühren eingezogen.

Der jährliche Spartenbeitrag (TuS 100,00 € (Kleinfeld 60,00 €) oder JFG 100,00 €) wird von der Abteilung Fußball bzw. der JFG erhoben und ist eine Aufwandspauschale zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes, denn die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge decken nur einen Teil der laufenden Kosten.
 

BITTE BEACHTEN!
Anders als der Vereinsbeitrag wird der Spartenbeitrag immer zu Beginn der Fussballsaison am 01.07. eines Jahres fällig (wenn auch erst später eingezogen) und ist auch nur bis Saisonende (30.06.) gültig. Bei einem Eintritt bei bereits begonnener Saison wird dieser Betrag sofort fällig (ein Nachlass aufgrund zB Eintritt erst während der Rückrunde bedarf der Zustimmung der Spartenleitung).

Da es diesbzgl. immer wieder zu Mißverständen kommt, finden Sie hier detailierte Informationen

 

Fristen

Sollten Sie sich entscheiden, den Verein zu verlassen, so beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Jahresende. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft bedarf der Textform!
Ist der Spieler auch bereits Mitglied der JFG Mangfalltal-Maxlrain e.V. so ist hier eine zusätzliche Kündigung erforderlich.

Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Mitglieds d.h. sie wird rechtlich mit dem Zugang an den vertretungsberechtigten Vorstand wirksam. Das Gesetz sieht hier keine Schriftform vor d.h. die Kündigung kann nach der Grundidee des Gesetzgebers auch mündlich erklärt werden. Die Satzung kann jedoch eine Textform vorschreiben. Üblich wäre folgende Formulierung: "Der dem Vorstand gegenüber in Textform zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat möglich." Dieser Textform genügt es, wenn die Kündigung per Telegramm, Fernschreiben, Teletext, Telefax, Computerfax oder auch per E-Mail erklärt wird.

Ist in der Satzung geregelt, dass die Kündigung mit Einschreiben auszusprechen ist, so bezieht sich dies nur auf den Nachweis des Zugangs der Austrittserklärung. Die Textform ist bei jeder auf anderem Wege schriftlich übermittelten Erklärung gewahrt, wenn der Zugang der Kündigung zuverlässig nachgewiesen werden kann zu.B. durch Empfangsbestätigung bei Übergabe der Kündigung.

Zurückgenommen werden kann die Kündigung während der Kündigungsfrist nur mit Zustimmung des Vereins. Erfolgt der Austritt mit sofortiger Wirkung oder ist die Kündigungsfrist bereits abgelaufen, können die Wirkungen des Vereinsaustritts nicht mehr - auch nicht einverständlich - rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss das ausgeschiedene Mitglied neu aufgenommen werden.

 

 

 



Zusätzliche Downloads für Trainer und Neumitglieder im Fussball und Verein:

Anmeldemappe Kleinfeld (TuS)          

Anmeldemappe JFG mit Stammverein          
  Übertrittsmappe JFG aus Kleinfeld               

Version 07/2022

 

T R A I N E R - T E A M  TuS Bad Aibling 1861 e.V.

Die jeweiligen Ansprechpartner/Trainer finden sie Links unter den einzelnen Teams. G-E Jugend.

Da es immer Unklarheiten in Bezug auf die verschiedenen Beiträge des TuS Bad Aibling und dessen Sparten gibt, möchten wir versuchen, Ihnen auf dieser Seite ein wenig Klarheit zu verschaffen.

Wenn Sie oder Ihr Kind unserem Verein beitreten, so erhebt der Verein Ihnen ggü. einen Vereinsbeitrag. Dieser ist jährlich fällig, für das aktuelle Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) gültig und staffelt sich wie folgt (Stand: 07/2022):

Erwachsene ab 18 Jahre:
70,00 €   aktive Mitglieder
45,00 €   passive Mitglieder
35,00 €   Ehegatte
35,00 €   Schwerbehinderte
45,00 €   Student/Schüler/Auszubildende (nach Vorlage entsprechender Nachweise)

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
45,00 €   1. Kind / Jugendlicher
15,00 €   2. Kind / Jugendlicher
5,00 €     jedes weitere Kind / Jugendlicher

Zuzüglich 15,00 € Aufnahmegebühr (einmalig)


Unabhängig von dem o. g. Beitrag ist es in den einzelnen Sparten / Abteilungen teilweise erforderlich, einen eigenen Beitrag von Ihren Mitgliedern zu erheben, denn auch in den Abteilungen entstehen teilweise erhebliche Kosten, die nur mithilfe der Spartenbeiträge ausgeglichen werden können (Versicherungen, Verbandsbeiträge, Trainer, Sportstätten, ... um nur ein paar zu nennen).

Oft - so auch in unserer Sparte - richtet sich dieser aber nicht nach dem Kalenderjahr, sondern z.B nach der Saison. Eine Fußballsaison beginnt bspw. im Juli und endet im Juni des darauffolgenden Jahres. Bevor wir ins Detail gehen, auch hier zuerst der Beitragsüberblick:

Spartenbeitrag:
100,00 €   Erwachsene
100,00 €   1. Kind / Jugendlicher  (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
100,00 €   2. Kind / Jugendlicher  (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
-frei-        jedes weitere Kind / Jugendlicher

Im Erwachsenenbereich werden ausserdem im Falle eines Vereinswechsels (von einem Fremdverein zum TuS Bad Aibling) einmalig 25,00 € Wechsel- bzw. anteilige Passgebühren eingezogen.

Beginnt jemand neu in unserer Sparte und nimmt am Training oder an einem Spiel teil, so wird der Spartenbeitrag sofort und in einer Summe fällig. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass es keinen Einfluss auf die Höhe des Beitrages hat, ob Sie im ersten Halbjahr - also einer bald endenen Saison (zum Juni) - oder im zweiten Halbjahr - also zu Beginn einer Saison (ab Juli) - eintreten. Der Beitrag ist immer in voller Höhe für die jeweilige Saison fällig.

Hier ein Beispiel:
Sie oder Ihr Kind treten im April eines Jahres unserer Sparte bei. Die Spartenleitung wird schnellstmöglich bei Ihnen den Spartenbeitrag einziehen. Dieser ist aber aufgrund der Saisonalität dann nur noch bis zum Ende der Saison gültig. Mit Beginn der neuen Saison im Juli wird dann der neue Spartenbeitrag ein weiteres mal fällig (die Einzüge finden hier dann kumuliert im November/Dezember statt). Im ersten Jahr kann es also durchaus vorkommen, dass der Spartenbeitrag 2x eingezogen wird.

Ein weiteres Beispiel:
Sie oder Ihr Kind treten im August eines Jahres unserer Sparte bei. Die Spartenleitung wird Ihren Spartenbeitrag zusammen mit den Lastschriften aller Spartenmitglieder im November/Dezember einziehen. Dieser Beitrag ist bis zum Ende der Saison im Juni des Folgejahres gültig.

Ein weiterer Punkt, über den Unklarheit herrscht, ist im Falle einer Kündigung. Auch das kann eigentlich recht einfach erklärt werden:

Die Saison, in der Sie den Verein verlassen, ist auch die letzte beitragspflichtige.
Wenn Sie also die Kündigung in Textform und mit dem Vermerk "mit sofortiger Wirkung" vor Juli abgeben (und dann natürlich auch nicht mehr an einem späteren Training oder Spiel teilnehmen), so wird für die neue Saison kein Spartenbeitrag mehr eingezogen. Kündigen Sie aber erst nach dem 01.07. (und wurden damit von uns ggü. dem Verband als aktiver Spieler gemeldet), so müssen wir auf den vollen Beitrag bestehen, auch wenn Sie die Saison nicht mehr vollständig abschliessen können.

Eine Reduzierung des Beitrages aufgrund z. B. dieser Gegebenheiten ist deshalb leider nicht möglich und auch in unseren Statuten nicht vorgesehen. Dafür bitten wir vielmals um Verständnis.