Abteilungsleitung TuS Bad Aibing 1861 e.V. Abteilung Fußball (BFV 1027)
1. Abteilungsleiter Lukas KunzeMobil 0174.4244441 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
||||
2. Abteilungsleiter Dirk LieblerMobil 0157.58097742 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
1. Kassier Marcus Schraml |
|||
3. Abteilungsleiter Florian Helldobler |
2. Kassier Karin Kunze
|
|||
Jugendleiter derzeit nicht besetzt |
Passwesen Kleinfeld Andrea Schraml |
|||
|
||||
- Details
- Geschrieben von Marcus Schraml
Mitgliedschaft
Wir freuen uns sehr, dass Sie eine Mitgliedschaft in unserem Verein anstreben.
Nachfolgend erhalten Sie sämtliche Informationen zu Beiträgen, Dauer der Mitgliedschaft und Fristen, sowie die entsprechenden Beitrittserklärungen:
Aufnahmeanträge |
|
Im Falle von Problemen beim Öffnen |
|
(Formular-Version) |
|
Beitrittserklärung zur JFG Mangfalltal-Maxlrain |
|
(Folrmular-Version) |
|
Beiträge zum Hauptverein
Erwachsene ab 18 Jahre:
70,00 € aktive Mitglieder
45,00 € passive Mitglieder
35,00 € Ehegatte
35,00 € Schwerbehinderte
45,00 € Student/Schüler/Auszubildende (nach Vorlage entsprechender Nachweise)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
45,00 € 1. Kind / Jugendlicher
15,00 € 2. Kind / Jugendlicher
5,00 € jedes weitere Kind / Jugendlicher
Zuzüglich 15,00 € Aufnahmegebühr
Spartenbeitrag - Abteilung Fußball oder JFG Mangfalltal-Maxlrain e.V.
100,00 € Erwachsene
100,00 € 1. Kind / Jugendlicher (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
100,00 € 2. Kind / Jugendlicher (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
-frei- jedes weitere Kind / Jugendlicher
Im Erwachsenenbereich werden ausserdem im Falle eines Vereinswechsels (von einem Fremdverein zum TuS Bad Aibling) einmalig 25,00 € Wechsel- bzw. anteilige Passgebühren eingezogen.
Der jährliche Spartenbeitrag (TuS 100,00 € (Kleinfeld 60,00 €) oder JFG 100,00 €) wird von der Abteilung Fußball bzw. der JFG erhoben und ist eine Aufwandspauschale zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes, denn die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge decken nur einen Teil der laufenden Kosten.
BITTE BEACHTEN! |
Fristen
Sollten Sie sich entscheiden, den Verein zu verlassen, so beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Jahresende. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft bedarf der Textform!
Ist der Spieler auch bereits Mitglied der JFG Mangfalltal-Maxlrain e.V. so ist hier eine zusätzliche Kündigung erforderlich.
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Mitglieds d.h. sie wird rechtlich mit dem Zugang an den vertretungsberechtigten Vorstand wirksam. Das Gesetz sieht hier keine Schriftform vor d.h. die Kündigung kann nach der Grundidee des Gesetzgebers auch mündlich erklärt werden. Die Satzung kann jedoch eine Textform vorschreiben. Üblich wäre folgende Formulierung: "Der dem Vorstand gegenüber in Textform zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat möglich." Dieser Textform genügt es, wenn die Kündigung per Telegramm, Fernschreiben, Teletext, Telefax, Computerfax oder auch per E-Mail erklärt wird.
Ist in der Satzung geregelt, dass die Kündigung mit Einschreiben auszusprechen ist, so bezieht sich dies nur auf den Nachweis des Zugangs der Austrittserklärung. Die Textform ist bei jeder auf anderem Wege schriftlich übermittelten Erklärung gewahrt, wenn der Zugang der Kündigung zuverlässig nachgewiesen werden kann zu.B. durch Empfangsbestätigung bei Übergabe der Kündigung.
Zurückgenommen werden kann die Kündigung während der Kündigungsfrist nur mit Zustimmung des Vereins. Erfolgt der Austritt mit sofortiger Wirkung oder ist die Kündigungsfrist bereits abgelaufen, können die Wirkungen des Vereinsaustritts nicht mehr - auch nicht einverständlich - rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss das ausgeschiedene Mitglied neu aufgenommen werden.
Zusätzliche Downloads für Trainer und Neumitglieder im Fussball und Verein:
Anmeldemappe JFG mit Stammverein | |
Übertrittsmappe JFG aus Kleinfeld |
Version 07/2022
- Details
- Geschrieben von Marcus Schraml
TuS Kleinfeld
T R A I N E R - T E A M TuS Bad Aibling 1861 e.V.
Die jeweiligen Ansprechpartner/Trainer finden sie Links unter den einzelnen Teams. G-E Jugend.
- Details
- Geschrieben von Marcus Schraml
Information zum Jahresbeitrag des Hauptverein, sowie zum Spartenbeitrag der Sparte Fussball
Da es immer Unklarheiten in Bezug auf die verschiedenen Beiträge des TuS Bad Aibling und dessen Sparten gibt, möchten wir versuchen, Ihnen auf dieser Seite ein wenig Klarheit zu verschaffen.
Wenn Sie oder Ihr Kind unserem Verein beitreten, so erhebt der Verein Ihnen ggü. einen Vereinsbeitrag. Dieser ist jährlich fällig, für das aktuelle Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) gültig und staffelt sich wie folgt (Stand: 07/2022):
Erwachsene ab 18 Jahre:
70,00 € aktive Mitglieder
45,00 € passive Mitglieder
35,00 € Ehegatte
35,00 € Schwerbehinderte
45,00 € Student/Schüler/Auszubildende (nach Vorlage entsprechender Nachweise)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
45,00 € 1. Kind / Jugendlicher
15,00 € 2. Kind / Jugendlicher
5,00 € jedes weitere Kind / Jugendlicher
Zuzüglich 15,00 € Aufnahmegebühr (einmalig)
Unabhängig von dem o. g. Beitrag ist es in den einzelnen Sparten / Abteilungen teilweise erforderlich, einen eigenen Beitrag von Ihren Mitgliedern zu erheben, denn auch in den Abteilungen entstehen teilweise erhebliche Kosten, die nur mithilfe der Spartenbeiträge ausgeglichen werden können (Versicherungen, Verbandsbeiträge, Trainer, Sportstätten, ... um nur ein paar zu nennen).
Oft - so auch in unserer Sparte - richtet sich dieser aber nicht nach dem Kalenderjahr, sondern z.B nach der Saison. Eine Fußballsaison beginnt bspw. im Juli und endet im Juni des darauffolgenden Jahres. Bevor wir ins Detail gehen, auch hier zuerst der Beitragsüberblick:
Spartenbeitrag:
100,00 € Erwachsene
100,00 € 1. Kind / Jugendlicher (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
100,00 € 2. Kind / Jugendlicher (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
-frei- jedes weitere Kind / Jugendlicher
Im Erwachsenenbereich werden ausserdem im Falle eines Vereinswechsels (von einem Fremdverein zum TuS Bad Aibling) einmalig 25,00 € Wechsel- bzw. anteilige Passgebühren eingezogen.
Beginnt jemand neu in unserer Sparte und nimmt am Training oder an einem Spiel teil, so wird der Spartenbeitrag sofort und in einer Summe fällig. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass es keinen Einfluss auf die Höhe des Beitrages hat, ob Sie im ersten Halbjahr - also einer bald endenen Saison (zum Juni) - oder im zweiten Halbjahr - also zu Beginn einer Saison (ab Juli) - eintreten. Der Beitrag ist immer in voller Höhe für die jeweilige Saison fällig.
Hier ein Beispiel:
Sie oder Ihr Kind treten im April eines Jahres unserer Sparte bei. Die Spartenleitung wird schnellstmöglich bei Ihnen den Spartenbeitrag einziehen. Dieser ist aber aufgrund der Saisonalität dann nur noch bis zum Ende der Saison gültig. Mit Beginn der neuen Saison im Juli wird dann der neue Spartenbeitrag ein weiteres mal fällig (die Einzüge finden hier dann kumuliert im November/Dezember statt). Im ersten Jahr kann es also durchaus vorkommen, dass der Spartenbeitrag 2x eingezogen wird.
Ein weiteres Beispiel:
Sie oder Ihr Kind treten im August eines Jahres unserer Sparte bei. Die Spartenleitung wird Ihren Spartenbeitrag zusammen mit den Lastschriften aller Spartenmitglieder im November/Dezember einziehen. Dieser Beitrag ist bis zum Ende der Saison im Juni des Folgejahres gültig.
Ein weiterer Punkt, über den Unklarheit herrscht, ist im Falle einer Kündigung. Auch das kann eigentlich recht einfach erklärt werden:
Die Saison, in der Sie den Verein verlassen, ist auch die letzte beitragspflichtige.
Wenn Sie also die Kündigung in Textform und mit dem Vermerk "mit sofortiger Wirkung" vor Juli abgeben (und dann natürlich auch nicht mehr an einem späteren Training oder Spiel teilnehmen), so wird für die neue Saison kein Spartenbeitrag mehr eingezogen. Kündigen Sie aber erst nach dem 01.07. (und wurden damit von uns ggü. dem Verband als aktiver Spieler gemeldet), so müssen wir auf den vollen Beitrag bestehen, auch wenn Sie die Saison nicht mehr vollständig abschliessen können.
Eine Reduzierung des Beitrages aufgrund z. B. dieser Gegebenheiten ist deshalb leider nicht möglich und auch in unseren Statuten nicht vorgesehen. Dafür bitten wir vielmals um Verständnis.
- Details
- Geschrieben von Marcus Schraml
Seite 1 von 2